Recht und Weingesetz – diesmal ganz neu

Recht & Weingesetz - diesmal ganz neu
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Sie kennen doch das deutsche Weingesetz? Nicht? Na, aber zumindest Begriffe wie Spätlese und Kabinett sind Ihnen geläufig und eine Beerenauslese nicht fremd? Na bitte. Dummerweise versteht außer Ihnen fast niemand so genau, was denn all diese Prädikate – zu denen auch Auslese und Eiswein zählen – zu bedeuten oder eben nicht mehr zu bedeuten haben. Eine Spätlese muss ja nicht wirklich spät gelesen werden, es kommt praktisch ausschließlich auf den Zuckergehalt der Trauben an – und ein simpler Qualitätswein kann viel besser schmecken als ein eigentlich wertvollerer Prädikatswein. Fast alle anderen europäischen Weinländer scheren sich wenig um das deutsche System, sondern arbeiten vor allem mit Herkunftsbezeichnungen. Die bekommt Deutschland, wenn es nach dem Willen der EU geht, nun auch verordnet, zumindest ein bisschen. Der Deutsche Weinbauverband ist not amused, angeblich würden die Verbraucher verunsichert. Aber sind die es nicht schon durch das geltende deutsche Weingesetz?


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