Deutscher Wein – französische Bezeichnung

Deutscher Wein - französische Bezeichnung
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Darf ein deutscher Wein eine französische Bezeichnung tragen? Die Antwort ist neuerdings "ja", wie das Rheinland-Pfälzische Oberverwaltungsgericht in koblenz festgestellt hat. Das berichtet das Morgenweb, wo es heißt:

Ein deutscher Wein darf bei Erfüllung besonderer Qualitätsansprüche mit den französischen Begriffen "Réserve/Grande Réserve" oder der deutschen Angabe "Privat-Reserve" bezeichnet werden.

Die Gefahr, dass Verbraucher durch diese Bezeichnung in die Irre geführt würden, bestünde nicht, so die Richter. In dem Verfahren hatte ein Winzer aus der Pfalz gegen das Land geklagt. Allein der Begriff "Reserve" in der deutschen Schreibweise darf nach wie vor nicht benutzt werden.


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